Arbeitsvertrag Geringfügig Beschäftigte

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Arbeitsvertrag Geringfügig Beschäftigte
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1. Vertragsparteien

Arbeitgeber:

  • Unternehmensname: [Name des Arbeitgebers]
  • Vertreten durch: [Name des Vertretungsberechtigten]
  • Adresse: [Adresse des Arbeitgebers]

Arbeitnehmer:

  • Vorname: [Vorname des Arbeitnehmers]
  • Nachname: [Nachname des Arbeitnehmers]
  • Geburtsdatum: [Geburtsdatum des Arbeitnehmers]
  • Adresse: [Adresse des Arbeitnehmers]

2. Angaben zur Beschäftigung

Stellenbezeichnung: [Bezeichnung der Stelle]

Arbeitszeiten: [Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden]

Vergütung: [Festlegung der Vergütung pro Stunde]

3. Probezeit

Beginn der Probezeit: [Datum des Beginns der Probezeit]

Dauer der Probezeit: [Dauer der Probezeit in Monaten]

4. Arbeitsort

Der Arbeitnehmer wird seine Arbeit am folgenden Ort verrichten:

[Angabe des Arbeitsortes]

5. Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Startdatum des Arbeitsverhältnisses] und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

6. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt [Angabe der Kündigungsfrist] Monate zum Monatsende.

7. Urlaubsanspruch

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [Anzahl der Urlaubstage pro Jahr] Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.

8. Krankheit

Im Krankheitsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

9. Sonstige Vereinbarungen

[Hier können weitere Vereinbarungen und Klauseln eingefügt werden, wie z.B. Vertragsstrafenregelungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, etc.]

10. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Für den Fall von etwaigen Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags weiterhin gültig.



Wie Schreibt man einen Arbeitsvertrag Geringfügig Beschäftigte

Einleitung

Ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte regelt die Bedingungen und Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, der in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis steht. In diesem Leitfaden werden die detaillierten Schritte und Musterklauseln für einen solchen Vertrag erklärt.

Schritt 1: Grundlegende Informationen

  • Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsvertrag den Namen und die Kontaktdaten beider Parteien enthält, d.h. des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
  • Fügen Sie auch das genaue Datum hinzu, an dem der Vertrag wirksam wird.

Schritt 2: Beschäftigungsdetails

  • Beschreiben Sie die Art der geringfügigen Beschäftigung, einschließlich der genauen Arbeitszeiten und -tage.
  • Geben Sie die wöchentliche Arbeitszeit an, die der Arbeitnehmer erwartet wird zu leisten.
  • Erklären Sie das Gehalt oder den Stundenlohn, den der Arbeitnehmer erhalten wird.

Schritt 3: Urlaubs- und Krankheitsregelungen

  • Definieren Sie die Urlaubsregelungen für den Arbeitnehmer, einschließlich der Anzahl der Urlaubstage pro Jahr.
  • Beschreiben Sie die Vorgehensweise bei Krankheit und legen Sie fest, wie der Arbeitnehmer krankheitsbedingte Abwesenheiten melden muss.

Schritt 4: Beendigung des Vertrags

  • Erklären Sie die Kündigungsfrist für beide Parteien und wie eine Kündigung mitgeteilt werden sollte.
  • Geben Sie an, ob es eine Probezeit gibt und wie lange diese dauert.

Schritt 5: Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Fügen Sie eine Klausel ein, die den Arbeitnehmer zur Vertraulichkeit verpflichtet und den Schutz von vertraulichen Informationen des Arbeitgebers gewährleistet.
  • Betonen Sie die Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen und dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, keine sensiblen Daten zu missbrauchen oder weiterzugeben.

Musterklausel: Probezeit

Der Arbeitsvertrag beginnt am [Datum] und hat eine Probezeit von [Anzahl der Wochen/Monate]. Während dieser Zeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Musterklausel: Vertraulichkeit

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während und nach Beendigung des Arbeitsvertrags über jegliche vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen der Beschäftigung zur Verfügung stehen, Stillschweigen zu bewahren. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und andere vertrauliche Informationen des Arbeitgebers.

Zusammenfassung:

Ein Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte sollte die grundlegenden Informationen über die Parteien sowie die Beschäftigungsdetails, Urlaubs- und Krankheitsregelungen, Beendigung des Vertrags und Vertraulichkeit enthalten. Die Musterklauseln helfen dabei, die spezifischen Aspekte des Vertrages zu erläutern.


1. Was ist ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer?

Ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer ist eine Person, deren Beschäftigung aufgrund der geltenden Gesetze und Vorschriften als geringfügig eingestuft wird. Dabei handelt es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig 35 Stunden nicht übersteigt und deren monatliches Entgelt einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.

2. Welche Rechte und Pflichten hat ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer?

Ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer hat ähnliche Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Dazu gehören unter anderem Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub, Sozialversicherungsschutz und Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig muss er seine vereinbarte Arbeitszeit einhalten und den Anweisungen des Arbeitgebers folgen.

3. Wie hoch ist der monatliche Verdienstgrenze für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?

Die Verdienstgrenze für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer liegt derzeit bei 450 Euro pro Monat. Übersteigt das monatliche Arbeitsentgelt diesen Betrag, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung.

4. Wie werden geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge behandelt?

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer sind in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit, können jedoch freiwillig Beiträge zahlen. Hinsichtlich der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten in der Regel reduzierte Beiträge, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen werden.

5. Kann ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer Überstunden leisten?

Ja, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer können Überstunden leisten. Allerdings dürfen sie dabei die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro nicht überschreiten. Überstunden müssen in der Regel gesondert vergütet werden.

6. Welche Kündigungsfristen gelten für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?

Die Kündigungsfristen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und können je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses variieren. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist jedoch vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

7. Welchen Anspruch auf Urlaub haben geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer haben grundsätzlich denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt in der Regel mindestens 24 Werktage pro Jahr.

8. Gibt es besondere Regelungen zur Arbeitszeit bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern?

Ja, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen pro Monat nicht mehr als 48 Stunden arbeiten. Die genaue Verteilung der Arbeitszeit kann vertraglich festgelegt werden, sollte jedoch die Verdienstgrenze von 450 Euro nicht überschreiten.

9. Kann ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer einen Nebenjob ausüben?

Ja, ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer kann einen Nebenjob ausüben. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten wird und die Arbeitszeiten nicht kollidieren oder zu langen Arbeitszeiten führen.

10. Wie wird der Arbeitsvertrag für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer geregelt?

Der Arbeitsvertrag für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer unterliegt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dabei sollten die spezifischen Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die vereinbarte Arbeitszeit und das monatliche Entgelt. Eine schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrags ist empfehlenswert.


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