Muster und Vorlage für Arbeitsvertrag Geringfügig Beschäftigte – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im WORD und PDF Datei und Online

1. Vertragsparteien
Arbeitgeber:
- Unternehmensname: [Name des Arbeitgebers]
- Vertreten durch: [Name des Vertretungsberechtigten]
- Adresse: [Adresse des Arbeitgebers]
Arbeitnehmer:
- Vorname: [Vorname des Arbeitnehmers]
- Nachname: [Nachname des Arbeitnehmers]
- Geburtsdatum: [Geburtsdatum des Arbeitnehmers]
- Adresse: [Adresse des Arbeitnehmers]
2. Angaben zur Beschäftigung
Stellenbezeichnung: [Bezeichnung der Stelle]
Arbeitszeiten: [Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden]
Vergütung: [Festlegung der Vergütung pro Stunde]
3. Probezeit
Beginn der Probezeit: [Datum des Beginns der Probezeit]
Dauer der Probezeit: [Dauer der Probezeit in Monaten]
4. Arbeitsort
Der Arbeitnehmer wird seine Arbeit am folgenden Ort verrichten:
[Angabe des Arbeitsortes]5. Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Startdatum des Arbeitsverhältnisses] und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6. Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt [Angabe der Kündigungsfrist] Monate zum Monatsende.
7. Urlaubsanspruch
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [Anzahl der Urlaubstage pro Jahr] Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
8. Krankheit
Im Krankheitsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
9. Sonstige Vereinbarungen
[Hier können weitere Vereinbarungen und Klauseln eingefügt werden, wie z.B. Vertragsstrafenregelungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, etc.]10. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Für den Fall von etwaigen Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags weiterhin gültig.
Muster und Vorlage für Arbeitsvertrag Geringfügig Beschäftigte zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Vorlage und Muster für Arbeitsvertrag Geringfügig Beschäftigte – (PDF)
Vorlage und Muster für Arbeitsvertrag Geringfügig Beschäftigte – (DOC)
| Arbeitsvertrag Geringfügig Beschäftigte |
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1. Was ist ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer?
Ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer ist eine Person, deren Beschäftigung aufgrund der geltenden Gesetze und Vorschriften als geringfügig eingestuft wird. Dabei handelt es sich um eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig 35 Stunden nicht übersteigt und deren monatliches Entgelt einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.
2. Welche Rechte und Pflichten hat ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer?
Ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer hat ähnliche Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Dazu gehören unter anderem Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub, Sozialversicherungsschutz und Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig muss er seine vereinbarte Arbeitszeit einhalten und den Anweisungen des Arbeitgebers folgen.
3. Wie hoch ist der monatliche Verdienstgrenze für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?
Die Verdienstgrenze für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer liegt derzeit bei 450 Euro pro Monat. Übersteigt das monatliche Arbeitsentgelt diesen Betrag, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung.
4. Wie werden geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge behandelt?
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer sind in der Regel von der Rentenversicherungspflicht befreit, können jedoch freiwillig Beiträge zahlen. Hinsichtlich der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten in der Regel reduzierte Beiträge, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen werden.
5. Kann ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer Überstunden leisten?
Ja, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer können Überstunden leisten. Allerdings dürfen sie dabei die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro nicht überschreiten. Überstunden müssen in der Regel gesondert vergütet werden.
6. Welche Kündigungsfristen gelten für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?
Die Kündigungsfristen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und können je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses variieren. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist jedoch vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
7. Welchen Anspruch auf Urlaub haben geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer haben grundsätzlich denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt in der Regel mindestens 24 Werktage pro Jahr.
8. Gibt es besondere Regelungen zur Arbeitszeit bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern?
Ja, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen pro Monat nicht mehr als 48 Stunden arbeiten. Die genaue Verteilung der Arbeitszeit kann vertraglich festgelegt werden, sollte jedoch die Verdienstgrenze von 450 Euro nicht überschreiten.
9. Kann ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer einen Nebenjob ausüben?
Ja, ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer kann einen Nebenjob ausüben. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten wird und die Arbeitszeiten nicht kollidieren oder zu langen Arbeitszeiten führen.
10. Wie wird der Arbeitsvertrag für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer geregelt?
Der Arbeitsvertrag für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer unterliegt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dabei sollten die spezifischen Regelungen für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die vereinbarte Arbeitszeit und das monatliche Entgelt. Eine schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrags ist empfehlenswert.